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Kosten & Rahmenbedingungen 

Absageregelung

Die gemeinsam vereinbarte Stunde ist ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie, mindestens 48 Stunden vor Ihrem Termin die Einheit telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Für nicht, oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine stelle ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe der vereinbarten Therapievergütung in Rechnung.

Verschwiegenheit

Als Klinische Psycholog:in unterliege ich gemäß §37 Psychologengesetz einer Verschwiegenheitspflicht, welche eine essenzielle Grundlage meiner Arbeit darstellt.

Das bedeutet das alles, was Sie im Rahmen der Behandlung mit mir teilen, streng vertraulich behandelt und nicht weitergegeben wird. 

In für Sie oder andere akut gefährlichen Situationen bin ich rechtlich dazu verpflichtet, auch ohne Ihr Einverständnis eine Meldung an die entsprechenden Behörden zu tätigen.

Frequenz

Die Frequenz der Einheiten, also wie oft Termine stattfinden, wird individuell besprochen und vereinbart. Für einen kontinuierlichen Therapieprozess sind - insbesondere zu Beginn der Behandlung - regelmäßige Termine jedoch von großer Bedeutung.

Setting

Termine im Einzelsetting dauern in der Regel 50 Minuten. Je nach Anliegen sind auch individuelle Vereinbarungen (z.B. Doppeleinheiten à 90 Minuten) möglich. Je nach Bedarf können auch Termine mit Angehörigen stattfinden.

Kosten

 

Klinisch-psychologische Diagnostik:

110€/50min Einheit (Umfang variabel, wird im Erstgespräch geklärt)

Befunderstellung:

220€ pauschal (Abweichungen je nach Umfang möglich)

Klinisch-psychologische Behandlung und Beratung (Einzelsetting):

110€/50 min Einheit

Klinisch-psychologische Behandlung und Beratung für Paare und/oder Familien:

220 Euro/ 90min Einheit 

Klinisch-psychologische Behandlung (Gruppensetting):

40€/Einheit (90 min)

Auch das Erstgespräch ist eine therapeutische Einheit und wird daher zum normalen Tarif verrechnet.

Die Möglichkeit eines Sozialtarifs im Rahmen der Behandlungskosten kann individuell besprochen werden.

Verrechnung

Sie erhalten bei einer Behandlung am Ende jeden Monats eine Honorarnote, welche alle in Anspruch genommenen Einheiten des Monats umfasst. Bei der Diagnostik erhalten Sie üblicherweise die Honorarnote nach Abschluss aller notwendigen Einheiten und vor Zusendung des Befundes.

Nach Erhalt der Honorarnote bitte ich Sie um Überweisung des Betrags innerhalb von 14 Tagen.

Verrechnung mit den Krankenkassen

Behandlung 

 

Eine Verrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen der klinisch-psychologischen Behandlung ist seit 01.01.2024 möglich. Eine Ausnahme stellt hierbei zum aktuellen Zeitpunkt leider die KFA dar. Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist, dass eine psychische Erkrankung / Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt (bspw. Ängste, depressive Episode, ADHS...). Dazu benötigen Sie eine „Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung“ vor dem 2. Behandlungstermin.Genauere Informationen erhalten Sie hier  sowie von mir im Erstgespräch.

Sollten mehr als 10 Einheiten erforderlich sein, ist es notwendig vor der 11. Einheit gemeinsam einen Antrag für Ihren Versicherungsträger auszufüllen. Diesen laden Sie anschließend online hoch oder senden ihn per E-Mail an Ihren Versicherungsträger. 

Folgende Stundensätze werden refundiert (jeweils pro Einheit):

- 33,70€ (ÖGK)

- 45,00€ (SVS)

- 46,60€ (BVAEB)

Diagnostik

Eine Verrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen der klinisch-psychologischen Diagnostik ist zum aktuellen Zeitpunkt leider

nicht möglich. Einzelne Kassen und Zusatzversicherungen übernehmen jedoch

einen Teil der Kosten.

 

Informieren Sie sich am Besten bei Ihrer jeweiligen Versicherung.

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